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ZPO § 565 Anzuwendende Vorschriften des Berufungsverfahrens

ZPO § 565 Anzuwendende Vorschriften des Berufungsverfahrens

[ Auszug: Die für die Berufung geltenden Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Versäumnisurteile, über die Verzichtsleistung auf das Rechtsmittel und seine Zurücknah ... ]